Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen erhalten nur durch unsere schriftliche Bestätigung Verbindlichkeit. Andere Bedingungen oder Abreden bedürfen unserer besonderen schriftlichen Anerkennung. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Die in allen unseren Unterlagen enthaltenen Angaben über technische Daten, Maße und Gewichte sind unverbindlich. Zeichnungen bleiben unser Eigentum.
2. Lieferung
Unsere Angaben über Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Bei erforderlichen technischen Klärungen beginnt die Lieferzeit erst mit Abschluß dieser Klärungen. Als Liefertag gilt der Tag, an dem der Liefergegenstand unser Werk oder Lager verläßt oder der Tag der Versandbereitschaft. Unvorhergesehene oder unverschuldete Lieferhindernisse bei uns oder einem Vorlieferanten, wie auch Verschlechterung der Vermögenslage oder der Liquidität des Bestellers, berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Jede Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk oder Lager verläßt.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller zum Zeitpunkt des Abschlusses des Liefervertrages seine Ansprüche an dem neuen Gegenstand an den Lieferer ab. Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Andernfalls ist er verpflichtet, uns die Drittschuldner zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Unsere Vorbehaltsrechte darf der Käufer nicht durch sonstige Verfügung über die Ware (z.B. Sicherungsübereignung, Pfändung) beeinträchtigen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. In Anrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen. Unsere Rechnungen sind wie folgt in bar zahlbar: Bis zur Höhe von EUR 10.000,00 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei höheren Auftragswerten 50 % bei Auftragsbestätigung, 50 % 14 Tage nach Lieferung ohne Abzug. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz. Vertreter und Reisende haben keine Inkasso-Vollmacht.
5. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 6 Monaten ab Gefahrübergang. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, offene Mängel spätestens 10 Tage nach Wareneingang. Nachweislich unbrauchbare oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigte Gegenstände werden nach unserem Ermessen nachgebessert oder neu geliefert. Für das Ersatzteil läuft die Gewährleistungsfrist mit dem Tage ab, an dem die Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand verstreicht. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Nichtbeachtung unserer Montage- und Bedienungsanleitung. Ansprüche auf Vergütung von Schäden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, besonders auch alle mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden, Ersatzansprüche für Betriebsstörungen, bauliche Veränderungen, Schäden an anderen nicht zu unserer Lieferung gehörenden Anlagen und entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Gesellschaft.
7. Allgemeines
Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, so ist nur dieser jeweils nichtige Teil nichtig oder unwirksam. Die übrigen Bestimmungen bleiben jedoch wirksam.
Hofheim am Taunus, Stand März 2012